„goldrichtiger“ Gesetzesentwurf zum Hochschulgesetz

15. Juni 2010
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Gesetzesvorlage des Senats an die Bürgerschaft zur Hochschulreform muss zügig beschlossen werden.  Anschließend müssen die Universitäten die neuen Möglichkeiten schnell nutzen.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte und zur Weiterentwicklung des Bachelor-Master-Studiensystems erleichtert der Senat  den Zugang zum Hochschulstudium auch außerhalb des klassischen Wegs Abitur-Hochschulstudium und nimmt sich vieler Kritikpunkte bei der Umsetzung des „Bologna-Prozesses“ an.

Der Landesvorsitzende Matthias Schulz erklärte dazu: „Der Gesetzesentwurf ist goldrichtig. Das klare Bekenntnis zu einer weiteren Öffnung der Universitäten auch für Handwerksmeister und Fachwirte erhöht die Chancengerechtigkeit in unserer Gesellschaft. Er steht für eine durchlässige soziale Ordnung, die dem Tüchtigen den Aufstieg ermöglicht. Zudem hat sich die konstruktive Arbeit des RCDS an den Problemen bei der Umsetzung von Bachelor- und Mastersystem bezahlt gemacht. Statt Hörsäle zu besetzen und Krawall zu machen, haben wir den Senat mit Sachargumenten konfrontiert und überzeugt. Viele Punkte, wie die zu hohe Prüfungsbelastung und die oft problematische Anerkennung von Leistungen, die an einer anderen Hochschule oder gar außerhalb des universitären Systems erworben worden sind, werden für die Studenten verbessert. Das wird zusammen mit den durch das Gesetz erhöhten Informationsanstrengungen die hohen Abbrecherquoten senken. Nun ist es an der Bürgerschaft, das Gesetz schnell zu beschließen, und an den Universitäten, von ihren neuen Freiheiten zum Nutzen der Studierenden zügig Gebrauch zu machen.“

One Response to „goldrichtiger“ Gesetzesentwurf zum Hochschulgesetz

  1. Maddin am 29. Juni 2010 um 20:25

    Moin,

    ich hab heute in der Campus-Mensa euren Flyer gelesen.
    Wo kann man denn mehr über den Gesetzesentwurf heraus bekommen und seit wann liegt dieser Entwurf wem zur Entscheidung vor?

    LG
    Maddin

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