Studierenden-Vollversammlung der Bucerius Law School beschließt Antrag des RCDS zur Förderung ärmerer Studienbewerber.
Die Studierenden-Vollversammlung der Bucerius Law School hat heute einen Antrag des RCDS zur Förderung ärmerer Studienbewerber beschlossen. Der Antragsteller und stellvertretende Vorsitzende der RCDS-Hochschulguppe Matthias Schulz äußert dazu: “Der Aufnahmetest der Bucerius Law School ist mit relativ hohen Kosten verbunden. Damit die Hochschule auch gleichmäßig von Kindern ärmerer Eltern besucht werden kann, werden zukünftig bei nachgewiesener Bedürftigkeit versuchsweise deren Aufnahmekosten subventioniert.
Dies erhöht die Reichweite unserer Auswahltests. Die bereits bestehenden umfangreichen Förderungsmodelle der Bucerius Law School für ärmere Studierender werden mit dem Beschluss des RCDS-Antrags noch weiter ausgebaut.” Die Details der Förderung, für welche die Studierendenschaft finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, sollen in den nächsten Wochen in Zusammenarbeit mit der Hochschulleitung ausgearbeitet werden.
Für Studenten, die das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben, bietet die Bucerius Law School schon heute verschiedene Modelle einer Finanzierung des Studiums unabhängig vom eigenen Einkommen und dem der Eltern an.
Der stellvertretende Landensvorsitzende des RCDS Hamburg, Michael Gayger, ebenfalls Student an der Bucerius Law School, bemerkt zu dem beschlossenen Antrag: “Wieder einmal hat der RCDS bewiesen, dass es ihm jenseits von flacher ideologischer Programmatik um die praktische Förderung junger, leistungsbereiter Menschen geht. Chancengleichheit in der Bildung ist ein entscheidendes Kriterium für eine gerechte Gesellschaft. Ihre Förderung muss das Anliegen guter Hochschulpolitik sein.”


