Juristenausbildung reformieren

Die Zeit ist reif: Der RCDS setzt sich für vielfältigere, den unterschiedlichen Berufswünschen gerecht werdende kürzere Ausbildung ein.

  1. Das juristische Hochschulstudium soll durchgängig auf Bachelor- und Master umgestellt werden.
  2. Die 1. Staatsprüfung soll nicht wie bislang als Regelstudienabschluss ausgestaltet bleiben, sondern als Aufnahmeprüfung für das Referendariat fungieren.
  3. Wie bislang soll Prüfungsgegenstand dieser Staatsprüfung Zivil-, Öffentliches und Strafrecht sein.
  4. Der Zugang zu den reglementierten Berufen (RA, Richter, StA) soll auch künftig von der erfolgreichen Teilnahme eines in staatlicher Verantwortung durchgeführten Referendariats abhängen.
  5. Das Referendariat soll auf eine Dauer von 16 Monaten verkürzt und allein aufgrund der Leistungen in den einzelnen AGs und Stationen, d.h. ohne abschließende 2. Staatsprüfung, bewertet werden.
  6. Alle Referendare sollen wie bislang einen gemeinsamen Vorbereitungsdienst durchlaufen, in dem sich alle klassischen Berufsbilder und alle Rechtsgebiete (Zivil-, Öffentliches und Strafrecht) in unterschiedlichen Stationen wiederfinden.

Mehr Informationen findet Ihr hier: Flugblatt-Juristenausbildung (pdf)

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