Juristenausbildung reformieren
Die Zeit ist reif: Der RCDS setzt sich für vielfältigere, den unterschiedlichen Berufswünschen gerecht werdende kürzere Ausbildung ein.
- Das juristische Hochschulstudium soll durchgängig auf Bachelor- und Master umgestellt werden.
- Die 1. Staatsprüfung soll nicht wie bislang als Regelstudienabschluss ausgestaltet bleiben, sondern als Aufnahmeprüfung für das Referendariat fungieren.
- Wie bislang soll Prüfungsgegenstand dieser Staatsprüfung Zivil-, Öffentliches und Strafrecht sein.
- Der Zugang zu den reglementierten Berufen (RA, Richter, StA) soll auch künftig von der erfolgreichen Teilnahme eines in staatlicher Verantwortung durchgeführten Referendariats abhängen.
- Das Referendariat soll auf eine Dauer von 16 Monaten verkürzt und allein aufgrund der Leistungen in den einzelnen AGs und Stationen, d.h. ohne abschließende 2. Staatsprüfung, bewertet werden.
- Alle Referendare sollen wie bislang einen gemeinsamen Vorbereitungsdienst durchlaufen, in dem sich alle klassischen Berufsbilder und alle Rechtsgebiete (Zivil-, Öffentliches und Strafrecht) in unterschiedlichen Stationen wiederfinden.
Mehr Informationen findet Ihr hier: Flugblatt-Juristenausbildung (pdf)


