Schwarz-grüner Studiengebührenkompromiß ist richtiger Schritt

Die nachgelagerten Studiengebühren sind zugleich ein Erfolg für den RCDS und sein Modell eines Umgekehrten Generationenvertrages.

Freilich bleibt Optimierungsbedarf
Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) begrüßt den sich abzeichnenden Kompromiß bei den Studiengebühren in Hamburg. Nachgelagerte Studiengebühren sichern den chancengleichen Zugang zum Studium. Niemand muß mehr Kredite aufnehmen oder wird durch das damit verbundene Verschuldungsrisiko vom Studium abgeschreckt. Sinnvoll ist es auch, die Zahlung der Gebühren nach dem Studium nur dann zu verlangen, wenn ein bestimmtes Einkommen (30 000 EUR) erreicht wird. Damit erhalten die Hochschulen erstmals einen originären finanziellen Anreiz, sich am späteren beruflichen Erfolg ihrer Studenten zu orientieren, der sich zumindest tendenziell in höheren Einkommen niederschlägt. Da außerdem die Einnahmen für die Verbesserung der Studienbedingungen eingesetzt werden, kommen die Studiengebühren künftig den Studenten in doppeltem Sinne zugute.

Der Vorsitzende des RCDS Hamburg, Johannes Keßner (26), erklärt:
“Wir sind gespannt, wie die Details der kommenden Studiengebührenreform ausgestaltet werden. Schon jetzt aber kann man sagen, daß die Pläne von CDU und Grünen den Vorstellungen des RCDS erfreulich nahe kommen. Bereits am 1. Oktober 2007 hatte der RCDS Hamburg in Anlehnung an ein Modell der Bucerius Law School einen Umgekehrten Generationenvertrag beschlossen und sich seitdem auch innerhalb der CDU vehement dafür eingesetzt.

Nach dem RCDS-Modell sollen alle Studenten wählen dürfen, ob sie 500,- EUR pro Semester während ihres Studiums bezahlen oder aber sich verpflichten, fünf Jahre nach Studienende über eine Dauer von zehn Jahren pro zurückgelegtes Semester 0,25% des Jahresbruttoeinkommens an die Hochschule zurückzuzahlen. Die Rückzahlungspflicht soll aussetzen, wenn nicht ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielt ist und spätestens mit dem Erreichen des Renteneintrittsalters enden.

Wir würden uns wünschen, daß nach den parlamentarischen Beratungen in der Bürgerschaft die jetzt geplanten 375,- EUR nicht zwingend erst nach dem Studium fällig werden, damit den Hochschulen schon heute zusätzliche Mittel zur Verbesserung der Studienbedingungen zur Verfügung stehen. Ein Anreiz, Gebühren bereits laufend zum Studium zu bezahlen, wird aber nur dann entstehen, wenn nach dem Studium die Rückzahlsumme kein starrer Betrag ist, sondern an das erzielte Einkommen gekoppelt wird.

Nachgelagerte Studiengebühren, die relativ zum Einkommen steigen, verstärken den Anreiz für die Hochschulen weiter, ihre Studenten optimal auf das Erwerbsleben vorzubereiten. Zugleich ist es sozial gerecht, wenn diejenigen, die ausweislich ihres höheren Gehalts von ihrem Studium finanziell stärker profitiert haben, mehr zahlen als diejenigen, für die sich das Studium rein wirtschaftlich betrachtet nicht in gleichem Maße rentiert hat. Auch Studiengänge, die von vornherein geringere Einkommenserwartungen wecken, dennoch aber von großer Bedeutung sein können, bleiben damit attraktiv, weil die dortigen Absolventen die Studiengebühren nicht zwingend erwirtschaften müssen. Die entstehenden Einnahmeausfälle werden aber – anders als bei einer starren Gebührenhöhe nach Studienende – im Umgekehrten Generationenvertrag durch die Besserverdienenden kompensiert.”

Einen Kommentar schreiben


preload1 preload2