RCDS fordert mutige Reform der Juristenausbildung
Die Bundesdelegiertenversammlung des RCDS, die vom 29. Februar bis 2. März in der der CDU-Bundesgeschäftsstelle in Berlin tagte, folgte einem entsprechenden Antrag des RCDS-Landesverbands Hamburg und der RCDS-Gruppe an der Bucerius Law School.
1. Demnach soll das juristische Hochschulstudium soll durchgängig auf Bachelor- und Masterabschlüsse umgestellt werden.
2. Die erste juristische Staatsprüfung soll nicht wie bislang als Regelstudienabschluß ausgestaltet bleiben, sondern als Eingangsprüfung für den juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) fungieren.
3. Wie bislang soll Prüfungsgegenstand der Staatsprüfung Zivil-, Öffentliches und Strafrecht sein.
4. Der Zugang zu den besonders reglementierten Berufen des Rechtsanwalts, Richters und Staatsanwalts soll auch künftig von der erfolgreichen Teilnahme am in staatlicher Verantwortung durchgeführten Referendariat abhängen.
5. Das Referendariat soll auf eine Dauer von 16 Monaten verkürzt und allein aufgrund der Leistungen in den einzelnen Stationen, d.h. ohne abschließende Staatsprüfung, bewertet werden.
6. Alle Referendare – einerlei ob mit dem Berufsziel Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Verwaltungsjurist – sollen wie bislang einen gemeinsamen Vorbereitungsdienst durchlaufen, in dem sich alle genannten Berufsbilder und alle Rechtsgebiete (Zivil-, Öffentliches und Strafrecht) in unterschiedlichen Stationen wiederfinden.

Der Vorsitzende des RCDS Hamburg, Johannes Keßner (26), erklärt:
“Die Umstellung der juristischen Studiengänge auf Bachelor- und Masterstrukturen eröffnet neue Chancen, die Studienangebote nach den tatsächlichen Berufsvorstellungen der Studenten weiter auszudifferenzieren. Nicht jeder Jura-Student möchte später als Richter, Staatsanwalt, Verwaltungsjurist oder Rechtsanwalt arbeiten. Das Zwangskorsett des Staatsexamens paßt für all jene nicht. In einer modernen juristischen Ausbildungslandschaft werden sich einerseits Bachelor- und Masterprogramme herausbilden, die der Vorbereitung auf die Staatsprüfung dienen und damit wie bisher eine große Breite der Rechtswissenschaft erfassen und den hohen Ausbildungsstand deutscher Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte auch in Zukunft sichern. Daneben werden andererseits Programme eingerichtet werden, die eine größere Spezialisierung bieten – etwa ausschließlich Völkerrecht lehren und etwa für diejenigen interessant sind, die später in internationalen Organisationen arbeiten wollen, oder Wirtschaftsrecht für diejenigen, die unternehmerisch tätig werden möchten oder in Unternehmensberatungen. Insofern kann auf die Staatsprüfung verzichten werden – deutlich kürzere Ausbildungszeiten werden möglich. Die konsekutive Struktur von Bachelor und Master eröffnet zudem neue Möglichkeiten für interessante Kombinationen juristischer und nicht-juristischer Studiengänge für Querschnittsberufe wie bspw. dem des Journalisten.
Der RCDS erteilt aber zugleich all denjenigen eine Absage, die für die klassischen juristischen Berufe das Leitbild des in allen Rechtsgebieten ausgebildeten Volljuristen abschaffen oder verwässern möchten. Staatsprüfung und ein gemeinsames Referendariat für spätere Staatsanwälte, Richter, Rechtsanwälte und Verwaltungsjuristen sind bewährte deutsche Tradition und schaffen einen Vorsprung gegenüber der anglo-amerikanischen Ausbildungstradition, den man nicht verspielen darf. Der Verzicht auf eine abschließende Prüfung soll es den Referendaren ermöglichen, den Vorbereitungsdienst ganz in den Dienst der praktischen Berufserfahrung und Ausbildung zu stellen. Die weitverbreiteten, monatelange ‘Tauchstationen’, die allein der Vorbereitung auf die Zweite Staatsprüfung dienen, werden dadurch entbehrlich und ermöglichen die Verkürzung des Referendariats auf 16 Monate ohne Qualitätsverlust.”
Sie können den Antrag hier (pdf) herunterladen.


