Der erfolgreiche Prozeß der Hochschulreformen
Im Jahr 2002 entschloß sich der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg zu einer grundlegenden und langfristig angelegten Hochschulreform, um den Wissenschaftsstandort Hamburg national und international wettbewerbsfähiger zu machen:
Sommer 2002: Der Senator für Wissenschaft und Forschung setzt eine Expertenkommission unter Leitung von Dr. Klaus v. Dohnanyi ein, der weiter Dr. Doris André, Prof. Dr. Manfred Erhardt, Prof. Dr. Jürgen Mittelstraß, Prof. Dr. Detlef Müller-Böling, Prof. Lothar Romain, Karl Dietrich Seikel, Prof. Dr. Johann Schneider, Prof. Dr. h.c. mult. Dr.-Ing. Günter Spur, Prof. Dr. Günter Stock, Christa Thoben und assoziiert Prof. Dr. Hans N. Weiler angehörten.
Januar 2003: Die Expertenkommission legt ihre Empfehlungen zur Strukturreform der Hamburger Hochschulen vor
Juni 2003: Leitlinien-Entscheidung des Senats zur Umsetzung der Empfehlungen und damit zur Entwicklung der Hamburger Hochschulen
Ab 2003: Umsetzungsschritte:
- Hochschulmodernisierungsgesetz (zur Stärkung der Hochschulautonomie und Schaffung effizienter Gremien- und Leitungsstrukturen)
- Fakultätengesetz (zur inneren Organisation der Hochschulen)
- WiSo-Gesetz (zur Eingliederung der Universität für Wirtschaft und Politik (HWP) in die Universität Hamburg)
- HafenCity Universtität-Gründungsgesetz (zur Reform der Bauausbildung und Gründung einer eigenständigen Hochschule für Baukultur und Raumentwicklung)
- Hochschulzulassungsgesetz (Ermöglichung der leistungsorientierten Auswahl der Studierenden durch die Hochschulen)
- Professorenbesoldungsgesetz (zur leistungsorientierten Bezahlung der Professoren)
- Lehrverpflichtungsverordnung (zur Flexibilisierung der Lehrdeputate auch an Universitäten)
- Drei-Säulen-Finanzierung (zur output-orientierten Finanzierung der Hochschulen)
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